
2. Tierhaltungsverordnung in Begutachtung: Was die geplanten Änderungen für Tierhalter:innen und Tierunternehmer bedeuten
Derzeit befindet sich eine Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die 2. Tierhaltungsverordnung geändert werden soll, im offiziellen Begutachtungsverfahren auf dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS). Die Begutachtungsfrist läuft bis 13. März 2026.Das bedeutet: Der Entwurf ist noch nicht geltendes Recht, sondern kann noch geändert werden. Was bedeutet Begutachtungsfrist? Bevor eine Verordnung in Kraft tritt,




