2. Tierhaltungsverordnung in Begutachtung: Was die geplanten Änderungen für Tierhalter:innen und Tierunternehmer bedeuten
Derzeit befindet sich eine Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die 2. Tierhaltungsverordnung geändert werden soll, im offiziellen Begutachtungsverfahren auf dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS).
Die Begutachtungsfrist läuft bis 13. März 2026.
Das bedeutet: Der Entwurf ist noch nicht geltendes Recht, sondern kann noch geändert werden.
Was bedeutet Begutachtungsfrist?
Bevor eine Verordnung in Kraft tritt, wird sie veröffentlicht und zur Stellungnahme freigegeben. In dieser Zeit können:
- Vereine,
- Interessenvertretungen,
- Fachverbände,
- Unternehmen
- und Privatpersonen
offizielle Stellungnahmen abgeben.
Nach Ablauf der Frist prüft das Ministerium die eingebrachten Anmerkungen. Der Text kann noch geändert, ergänzt oder präzisiert werden. Erst danach erfolgt die Kundmachung im Bundesgesetzblatt – und erst dann wird die Verordnung verbindlich.
Für Tierunternehmer bedeutet das:
👉 Jetzt ist der Zeitpunkt, fachliche Bedenken oder praktische Hinweise einzubringen.
Überblick über alle veröffentlichten Dokumente im RIS
Zur Begutachtung wurden mehrere Dokumente veröffentlicht. Hier eine verständliche Einordnung aller Unterlagen:Gerade deshalb trägt menschliches Handeln immer Verantwortung. Positives Training bedeutet nicht nur, gewünschtes Verhalten gezielt aufzubauen, sondern auch, unbeabsichtigtes Lernen zu erkennen, zu reflektieren und gegebenenfalls neu zu gestalten. Denn Hunde unterscheiden nicht zwischen „Training“ und „Alltag“ – für sie ist jeder Moment potenziell lehrreich.
1. Begutachtungsentwurf (Hauptdokument)
Der zentrale Text enthält die konkreten Änderungen der 2. Tierhaltungsverordnung.
Einführung eines allgemeinen Sachkundenachweises für Hunde (§ 2a neu)
Künftig soll für die Haltung von Hunden ein allgemeiner Sachkundenachweis in ganz Österreich erforderlich sein.
Dieser besteht aus:
- einem theoretischen Teil
- einem praktischen Teil mit dem eigenen Hund
Inhalte des Theorieteils:
- Überblick über die rechtlichen Grundlagen der Hundehaltung
- Aufklärung über den Aufwand, die Verantwortung und die Folgen der Haltung eines Hundes bereits vor dessen Anschaffung (inklusive Aufklärung über unseriöse Herkunft und Qualzucht und deren Folgen)
- Vermittlung von Informationen über die artgerechte Haltung des Hundes, wie insbesondere Kenntnisse über Hundehaltung, Ernährung, Pflege, Gesundheit, Kosten, Entwicklung vom Welpen zum erwachsenen Hund, der Hund als soziales Lebewesen (Kontakte mit Bezugspersonen/mit Artgenossen), Gefahrenquellen und Gefahrenvermeidung im Umgang mit Hunden (Erkennen von Stress, Angst und Beschwichtigungssignalen, Körpersprache, häufige Missverständnisse zwischen Mensch und Hund), Ruhebedürfnis sowie Beschäftigung und
- Kenntnisse über eine tiergerechte Hundeausbildung: dies beinhaltet jedenfalls Lernverhalten, positive Bestärkung, Hilfsmittel in der Erziehung und Verhaltensauffälligkeiten (Erkennen, Ansprechpersonen).
Praktischer Teil:
- Tierschutzgerechtes Training
- Verständnis der Körpersprache des Hundes
- Tierschutzkonformer Umgang mit dem Hund und Anwendung von passendem Equipment (zum Beispiel Halsband, Brustgeschirr, Leine und Maulkorb) und
- Bewältigen von alltäglichen Umwelt- und Stresssituationen (zum Beispiel Begegnung mit anderen Hunden, Radfahrerinnen bzw. Radfahrern und Kindern).
Die Kurse dürfen nur von fachlich geeigneten Personen durchgeführt werden. Eine Teilnahmebestätigung ist verpflichtend auszustellen.
Die konkrete Ausgestaltung (Umfang, Organisation, Details, Abhaltung vor Ort oder Online, Kosten) liegt bei den Bundesländern.
Ausnahmen vom Sachkundenachweis
Ausgenommen sind unter anderem:
- Personen, die bei Neuaufnahme eines Hundes bereits einen oder mehrere Hunde zu diesem Zeitpunkt halten (Beleg durch Registrierung in der Heimtierdatenbank notwendig)
- Personen, die derzeit keinen Hund haben, aber innerhalb der letzten zwei Jahre zumindest einen Hund gehalten haben (Beleg durch Registrierung in der Heimtierdatenbank notwendig)
- Personen, die derzeit keinen Hund haben, aber innerhalb der letzten sieben Jahre einen Hund gehalten haben (Beleg durch Registrierung in der Heimtierdatenbank notwendig) und nachweislich eine Ausbildung positiv abgeschlossen hat, die spezifische Kenntnisse zu Haltung und Umgang mit Hunden beinhaltet (die Haltung muss mindestens einen Zeitraum von zwei Jahren umfasst haben)
- tierschutzqualifizierte Hundetrainer:innen
- Zertifizierte Trainer:innen der DogAudit eGen
- Aktive Trainerinnen und Trainer des Österreichischen Kynologenverbands, des Österreichischen Jagdgebrauchshunde-Verbands und der Österreichischen Hundesport Union
- Aktive Leistungsrichterinnen und Leistungsrichter des Österreichischen Kynologenverbands, des Österreichischen Jagdgebrauchshunde-Verbands und der Österreichischen Hundesport Union
- Tierärzt:innen
- Absolvent:innen des Universitätslehrgangs „Angewandte Kynologie“
- Tierschutzkontrollorgane gemäß der Tierschutz-Kontrollverordnung
- Personen, die von der zuständigen Landesregierung zur Durchführung der Theoriekurse bzw. Praxiseinheiten ermächtigt sind
- Geprüfte Diensthundeführer
- Geprüfte Hundeführerinnen bzw. Hundeführer der Österreichischen Rettungshundebrigade, des Österreichischen Rettungsdienstes – Einsatzorganisation für Rettungshunde, der Rettungshundestaffel des Arbeiter-Samariter-Bundes Österreichs, des Bundesverbandes Rettungshunde Österreich, der Österreichischen Hundewasserrettung, der Suchhundestaffeln des Österreichischen Roten Kreuzes und der Suchhundestaffel der Österreichischen HundesportUnion
Sachkunde für die Haltung von Repitilien, Amphibien und bestimmte Papageienvögel
Für bestimmte Reptilien, Amphibien und Papageienarten soll ebenfalls eine verpflichtende Sachkunde eingeführt werden. Auf diese gehen wir in diesem Artikel aber nicht weiter ein.
Mindestanforderungen für die kurzfristige Haltung von Ratten und Mäusen als Futtertiere
Es erfolgt außerdem eine Klarstellung, dass Ratten und Mäuse unter gewissen Vorgaben kurzfristig als Futtertiere gehalten werden dürfen.
2. Erläuterungen
In einer Verordnung steht bewusst nur das rechtlich Verbindliche – also knapp formulierte Normen. Weitere Informationen finden sich in der Erläuterung.
Diese dient:
- als Interpretationshilfe für Behörden
- als Orientierung für Gerichte
- als Leitfaden für Vollzugspraxis
- als Informationsgrundlage für Betroffene
Gerade für Tierunternehmer:innen sind sie oft wichtiger als der reine Gesetzestext.
Sachkundenachweis für Hunde
Hier wird weiterführend klargestellt, dass die Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz den Bundesländern einheitliche Vortragsunterlagen zur Verfügung stellt. Die jeweilige Landesregierung kann festlegen, dass diese Unterlagen von den Vortragenden verpflichtend zu verwenden sind.
Der Theoriekurs soll – wie in manchen Bundesländer auch derzeit durchgeführt – wichtige Informationen und Kenntnisse vor Übernahme eines Hundes vermitteln.
Für die praktischen Einheiten können die Bundesländer ebenso weitere Inhalte festlegen. Es soll die Möglichkeit geschaffen werden, die Beziehung des Menschen zu seinem Hund zu prüfen und wertvolle Tipps für das weitere Zusammenleben gegeben werden. Dadurch sollen auffällige Hunde und/oder überforderte Halter:innen rechtzeitig erkannt und betreut werden und Beißvorfällen vorbeugen. Weiters wird erläutert, dass die Praxiseinheit in Kleingruppen von bis zu fünf Teilnehmer:innen festgehalten werden kann.
Es werden zusätzlich die Kriterien für die Auswahl von Personen, die zur Durchführung des Theoriekurses und der Praxiseinheiten berechtigt sind, aufgelistet. Für den Theoriekurs sind das:
- Tierschutzqualifizierte Hundetrainer:innen
- Zertifizierte Trainer:innen der DogAudit eGen
- Aktive Trainer:innen des Österreichischen Jagdgebrauchshunde-Verbands
- Aktive Leistungsrichter:innen des Österreichischen JagdgebrauchshundeVerbands, des Österreichischen Kynologenverbands und der Österreichischen Hundesport Union
- Tierärzt:innen
- Absolvent:innen des Universitätslehrgangs „Angewandte Kynologie“
- Tierschutzkontrollorgane gemäß der Tierschutz-Kontrollverordnung
Für die praktischen Einheiten sind das:
- Tierschutzqualifizierte Hundetrainer:innen
- Zertifizierte Trainer:innen der DogAudit eGen
- Aktive Trainer:innen des Österreichischen Jagdgebrauchshunde-Verbands
- Aktive Leistungsrichter:innen des Österreichischen JagdgebrauchshundeVerbands, des Österreichischen Kynologenverbands und der Österreichischen Hundesport Union
- Tierärzt:innen, die über eine fachspezifische Zusatzausbildung im Bereich der Verhaltensmedizin verfügen
- Absolvent:innen des Universitätslehrgangs „Angewandte Kynologie“
Auch der Abschnitt, wann der Sachkundenachweis nicht absolviert werden muss, wird hier genauer ausgeführt. Hier wird noch erläutert, was als Ausbildung gilt, die spezifische Kenntnisse zu Haltung und Umgang mit Hunden beinhaltet. Folgende Prüfungen werden angeführt:
- Begleithundeprüfung mit Verhaltenstest des Österreichischen Kynologenverbands, der Österreichischen Hundesport Union sowie der Fédération Cynologique Internationale
- Brauchbarkeitsprüfung für Jagdhunde nach der Prüfungsordnung eines Landesjagdverbands oder eine Leistungsprüfung für von der Fédération Cynologique Internationale anerkannte Jagdhunde-Rassegruppen des Österreichischen Jagdgebrauchshunde-Verbands
- Prüfung zum Assistenzhund im Sinn des § 39a Bundesbehindertengesetz (BBG) oder Prüfung zum Therapiebegleithund im Sinn des § 39a Bundesbehindertengesetz (BBG)
- Prüfung Hundealltagstauglichkeit des Ö Berufsverbands der Hundetrainer und -verhaltensberater (ÖBdH e.V.)
- Mensch-Hund-Team-Prüfung/BH-VT nach der Prüfungsordnung der DogAudit eGen
Auch die Absolvierung der Kurse wird weiter ausgeführt. Die zuständige Landesregierung muss festlegen, ob die Theoriekurse auch online abgehalten werden dürfen und ob eine schriftliche Prüfung zu erfolgen hat. Die Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz stellt den Bundesländern einheitliche Muster für die Bestätigung zur Verfügung. Die jeweilige Landesregierung kann festlegen, dass diese Muster von den ausbildenden Personen verpflichtend für die Ausstellung der Bestätigung zu verwenden sind. Außerdem wird festgelegt, dass im Laufe der praktischen Einheit die Chipnummer des Hundes mit einem Chiplesegeräte zu überprüfen ist. Die Kosten der Kurse werden von der zuständigen Landesregierung festgelegt.
3. Textgegenüberstellung
In diesem Dokument wird die derzeit gültige Verordnung der vorgeschlagenen neuen Fassung gegenüber gestellt.
4. Vorblatt und wesentliche Auswirkungen
Dieses Begleitdokument ist eine wirkungsorientierte Folgenabschätzung. Darin wird kurz dargestellt, welche organisatorischen und finanziellen Auswirkungen die Einführung der Sachkundekurse auf die Bundesländer und beteiligten Stellen haben könnte – inhaltlich werden keine neuen Regelungen hinzugefügt. Es dient also vor allem der Transparenz und Planung für Verwaltung und Behörden.
5. Begleitschreiben Begutachtungsentwurf
Dieses Dokument enthält formale Informationen:
- Frist zur Stellungnahme
- technische Hinweise zur Einbringung
- offizielle Verwaltungsangaben
Es ist vor allem für Organisationen relevant, die aktiv Stellung nehmen möchten.
Was bedeutet das für Hundehalter:innen?
Die geplante Änderung soll sicherstellen, dass Personen, die Hunde, Reptilien, Amphibien oder bestimmte Papageien halten wollen, über grundlegende Kenntnisse der Tierhaltung verfügen. Der Sachkundenachweis soll Halter:innen dabei unterstützen, die Bedürfnisse der Tiere zu erkennen, Stress- und Angstsignale richtig einzuschätzen und tierschutzgerechte Trainingsmethoden anzuwenden. Ziel ist es, die Verantwortung für die Haltung von Tieren transparenter zu machen und tierschutzgerechtes Verhalten zu fördern.
Was bedeutet das für Tierunternehmer:innen?
Für Tierunternehmer:innen bedeutet die Novelle, dass nur fachlich qualifizierte Personen die Kurse durchführen dürfen. Dadurch soll ein bundesweit einheitlicher Standard geschaffen, auf dessen Grundlage Kurse angeboten, organisiert und durchgeführt werden können. Auch Züchter:innen und andere Anbieter müssen künftig berücksichtigen, dass Käufer:innen die erforderliche Sachkunde nachweisen, wodurch Beratungspflichten und Verantwortlichkeiten klarer geregelt werden.
Die Erläuterungen zum Entwurf machen deutlich, dass die Regelungen in erster Linie auf die fachliche Kompetenz und den Tierschutz ausgerichtet sind. Sie erläutern, welche Anforderungen an die Ausbildung und an die Vortragenden gestellt werden, wie Theorie und Praxis in den Kursen kombiniert werden sollen und unter welchen Bedingungen Ausnahmen möglich sind. Ein wichtiges Ziel ist zudem die Vereinheitlichung der Regelungen in allen Bundesländern, sodass einheitliche Mindeststandards für Halter:innen und Unternehmer:innen gelten.
Begutachtungsphase - Jetzt ist Einfluss möglich.
Da es sich um einen Entwurf handelt, sind die Inhalte noch nicht endgültig.
Gerade Fachpersonen sollten die Erläuterungen aufmerksam lesen, weil dort:
- die Auslegung vorbereitet wird
- zukünftige Vollzugspraxis angelegt ist
- Bewertungsmaßstäbe definiert werden
Wer hier praktische Rückmeldungen einbringt, kann aktiv mitgestalten.
Fazit des Pfotenforums
Wir freuen uns grundsätzlich über die geplante Vereinheitlichung der Sachkundekurse, denn bisher gibt es in den Bundesländern sehr große Unterschiede. Einheitliche und gut aufbereitete Informationen sind ein wichtiger Schritt, um Halter:innen und Anbieter:innen Klarheit zu geben und den Tierschutz zu stärken. Gleichzeitig zeigt sich, dass die Landesregierungen noch relativ viel Spielraum bei der Umsetzung haben. Das bedeutet leider, dass auch nach der Novelle wieder unterschiedlich ausgestaltete Regelungen möglich sind.
Wir sind überzeugt, dass qualifizierte Wissensvermittlung positive Veränderungen im Umgang mit Tieren bewirken kann. Gleichzeitig sehen wir nach wie vor das Problem, dass bei bestehenden Sachkundekursen der Theorieteil oft erst nach Anschaffung des Hundes stattfindet – hier besteht noch Verbesserungspotenzial, um wirklich präventiv wirken zu können.
Außerdem möchten wir darauf hinweisen, dass die Verordnung erst sehr spät zur Begutachtung freigegeben wurde. Wir hoffen daher auf eine schnelle Veröffentlichung und Anpassung nach Ende der Begutachtungsfrist, damit Anbieter und künftige Halter:innen frühzeitig die nötigen Informationen bekommen. Schließlich sollte die Entscheidung für ein Tier gut überlegt sein – und dafür bleibt mit Inkrafttreten der Novelle am 1. Juli 2026 nicht mehr viel Zeit.
Yvonne Mannsberger
Yvonne ist Obfrau des Vereins Pfotenforum - Tiere im Dialog. Außerdem ist sie die Gründerin von Tiermasseur Mannsberger und Hund in Balance. Der Schwerpunkt ihrer Arbeit liegt in der Hundemassage, dem Hundefitnesstraining sowie Ihrem Fachgeschäft für Hunde.