Unsere Stellungnahme zur 2. Tierhaltungsverordnung

Inhaltsverzeichnis

Unsere Stellungnahme zur 2. Tierhaltungsverordnung

Die geplante Novelle der 2. Tierhaltungsverordnung steht derzeit im Rahmen einer offiziellen Begutachtungsfrist zur Diskussion. In dieser Phase haben Organisationen, Fachstellen und Interessensvertretungen die Möglichkeit, ihre Einschätzungen und Verbesserungsvorschläge an das zuständige Ministerium zu übermitteln. Auch das Pfotenforum hat diese Gelegenheit genutzt und eine ausführliche Stellungnahme eingebracht.

Als Plattform für Tierunternehmer:innen und Tierhalter:innen setzen wir uns mit gesetzlichen Rahmenbedingungen rund um Tierhaltung, Tierschutz und verantwortungsvolle Heimtierhaltung auseinander. Die geplanten Änderungen der 2. Tierhaltungsverordnung betreffen viele Menschen, die Tiere halten oder sich für ihr Wohl einsetzen. Deshalb ist es uns wichtig, unsere fachliche Einschätzung zu den vorgesehenen Regelungen transparent darzustellen.

Zur Förderung von Transparenz und Information wird diese Stellungnahme auch auf der Webseite des Pfotenforums veröffentlicht. Der folgende Text entspricht der im Rahmen der Begutachtungsfrist an das zuständige Ministerium übermittelten Stellungnahme. (exkl. Einleitung)

Kurzfassung der Stellungnahme

Im Rahmen der Begutachtung der Novelle der 2. Tierhaltungsverordnung hat das Pfotenforum die geplanten Änderungen insbesondere im Hinblick auf die Einführung eines bundesweiten Sachkundekurses für Hundehalter:innen geprüft.

Grundsätzlich begrüßen wir die Bestrebung, durch bundeseinheitliche Mindeststandards mehr Klarheit und Qualität in der Ausbildung zukünftiger Hundehalter:innen zu schaffen. Gleichzeitig sehen wir in mehreren Bereichen noch Verbesserungsbedarf, insbesondere hinsichtlich der tatsächlichen Vereinheitlichung zentraler Rahmenbedingungen sowie der fachlichen Anforderungen an Vortragende und der praktischen Umsetzung der Kurse.

Die nachfolgende Kurzfassung fasst die aus Sicht des Pfotenforums wichtigsten Punkte und Änderungsvorschläge zusammen. Eine ausführliche Begründung zu den einzelnen Aspekten findet sich in der anschließenden Stellungnahme.

Verpflichtende Verwendung einheitlicher Kursunterlagen

Die von der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz erstellten Vortragsunterlagen sollten bundesweit verpflichtend verwendet werden, um eine einheitliche Vermittlung zentraler Inhalte sicherzustellen und Qualitätsunterschiede zwischen den Bundesländern zu vermeiden.

Klarstellung der Qualifikationen für Vortragende im Verordnungstext

Die konkret berechtigten Personengruppen für die Durchführung von Theorie- und Praxiseinheiten sind derzeit nur in den Erläuterungen angeführt. Diese sollten aus Gründen der Transparenz und Rechtssicherheit direkt im Verordnungstext festgelegt werden.

Sicherstellung ausreichender praktischer Erfahrung der Vortragenden

Da auch im Theoriekurs regelmäßig praktische Fragen zur Hundehaltung gestellt werden, sollten Vortragende über entsprechende praktische Erfahrung im Umgang mit Hunden verfügen. Bei einzelnen der vorgesehenen Personengruppen erscheint dies derzeit nicht ausreichend sichergestellt.

Bei Tierärzt:innen wäre – analog zum Praxisteil – eine fachspezifische Zusatzausbildung im Bereich der Verhaltensmedizin sinnvoll, da allgemeine Hundehaltung und Hundetraining im Veterinärstudium nur begrenzt behandelt werden.
Bei Tierschutzkontrollorganen besteht zudem keine unmittelbare Verbindung zur praktischen Hundehaltung oder zur Ausbildung von Hundehalter:innen.
Auch Absolvent:innen des Universitätslehrgangs „Angewandte Kynologie“ verfügen durch den Lehrgang selbst über keine verpflichtend nachzuweisende praktische Erfahrung im Training von Hunden.

Für die Durchführung der Praxiseinheit sollte daher in allen Fällen nachweisbare praktische Erfahrung im Umgang mit und im Training von Hunden zwingend vorausgesetzt werden.

Überarbeitung der Ausnahmen von der Kurspflicht

Der vorgesehene Zeitraum von sieben Jahren seit der letzten Hundehaltung erscheint aus fachlicher Sicht relativ lang. Zumindest die Praxiseinheit sollte auch nach diesem Zeitraum weiterhin verpflichtend sein. Zusätzlich sollte die Anerkennung weiterer gleichwertiger Prüfungen geprüft werden.

Streichung der „Prüfung Hundealltagstauglichkeit“ des ÖBdH e.V.

Während andere angeführte Prüfungen von großen Verbänden oder Organisationen durchgeführt werden, handelt es sich hierbei um eine Prüfung eines privaten Vereins, zu der nur eingeschränkt öffentlich zugängliche Informationen vorliegen. Aus Gründen der Transparenz und Gleichbehandlung empfehlen wir daher eine Streichung dieser Prüfung aus der Verordnung beziehungsweise den Erläuterungen.

Bundeseinheitliche Regelung zu Onlinekursen und Prüfungsmodalitäten

Die Entscheidung über Onlinekurse und mögliche Prüfungen sollte nicht ausschließlich den Bundesländern überlassen werden. Einheitliche Rahmenbedingungen würden zur Vergleichbarkeit und Qualitätssicherung beitragen.

Österreichweit einheitliche Bescheinigung über die Kursabsolvierung

Eine verpflichtend zu verwendende, einheitliche Bescheinigung würde sowohl Kursanbieter:innen als auch Behörden die Arbeit erleichtern und die Nachvollziehbarkeit der absolvierten Ausbildung verbessern.

Klärung der Chipkontrolle im Rahmen der Praxiseinheit

Da im Rahmen der Praxiseinheit die Chipnummer des Hundes überprüft werden soll, sollte auch klar geregelt werden, wer diese Kontrolle durchführt und ob Kursanbieter:innen über ein entsprechendes Chiplesegerät verfügen müssen.

Einheitlicher Rahmen für Kurskosten

Die Festlegung der Kurskosten ausschließlich durch die Bundesländer könnte zu erheblichen Preisunterschieden führen. Ein bundeseinheitlicher Rahmen würde zu einer besseren Vergleichbarkeit und Zugänglichkeit der Kurse beitragen.

Abschließend möchte das Pfotenforum darauf hinweisen, dass die neuen Regelungen bereits mit 1. Juli 2026 in Kraft treten sollen. Eine zeitnahe Finalisierung der Verordnung ist daher wesentlich, um sowohl Kursanbieter:innen als auch zukünftigen Hundehalter:innen ausreichende Planungssicherheit zu ermöglichen.

Ausführliche Stellungnahme des Pfotenforums

Das Pfotenforum begrüßt grundsätzlich die Bestrebungen, durch die vorliegende Novelle der 2. Tierhaltungsverordnung mehr bundeseinheitliche Mindeststandards im Bereich der Sachkunde für Hundehalter:innen zu schaffen. Die Einführung eines österreichweit geregelten Sachkundekurses stellt aus unserer Sicht einen wichtigen Schritt dar, um grundlegende Kenntnisse über verantwortungsvolle Hundehaltung zu vermitteln.

Gleichzeitig sehen wir in mehreren Punkten des Entwurfs noch Verbesserungsbedarf, insbesondere im Hinblick auf eine möglichst einheitliche Umsetzung der Regelungen sowie klare fachliche Anforderungen an Vortragende. Im Folgenden erlauben wir uns daher, zu einzelnen Bestimmungen des Entwurfs Stellung zu nehmen.

Zu § 2a Abs. 1 – Inhalte des Theoriekurses

Die im Verordnungstext vorgesehenen Inhalte des Theoriekurses stellen aus unserer Sicht eine sinnvolle und notwendige Grundlage dar. Allerdings ist erst in den Erläuterungen festgehalten, dass die Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz den Bundesländern einheitliche Vortragsunterlagen zur Verfügung stellt und die jeweiligen Landesregierungen festlegen können, ob diese verpflichtend zu verwenden sind.

Um Qualitätsunterschiede zwischen den Bundesländern zu vermeiden, sollten diese Unterlagen bundesweit verpflichtend verwendet werden. Andernfalls besteht die Gefahr individueller Interpretationen der vorgegebenen Inhalte sowie unterschiedlicher Qualitätsstandards in der Wissensvermittlung.

Als positives Beispiel kann hier das Bundesland Wien genannt werden, wo bereits verpflichtende Unterlagen verwendet werden, während Vortragende ergänzend weiteres Material einsetzen können.

Zu § 2a Abs. 3 – Durchführung des Theoriekurses

Im Verordnungstext werden lediglich allgemeine Kriterien wie fachliche Eignung und langjährige praktische Erfahrung im Umgang mit Hunden angeführt. Erst in den Erläuterungen werden konkrete Personengruppen genannt, die zur Durchführung berechtigt sein sollen.

Aus Gründen der Rechtssicherheit und Transparenz sollten diese Personengruppen direkt im Verordnungstext und nicht ausschließlich in den Erläuterungen angeführt werden.

Grundsätzlich begrüßt das Pfotenforum, dass mehrere Qualifikationswege vorgesehen sind. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass auch im Rahmen von Theoriekursen zahlreiche praktische Fragen zur Hundehaltung gestellt werden. Vortragende sollten daher über ausreichende praktische Erfahrung verfügen, um zukünftige Hundehalter:innen bestmöglich auf das Leben mit einem Hund vorbereiten zu können.

Bei Tierärzt:innen wäre daher – analog zum Praxisteil – eine fachspezifische Zusatzausbildung im Bereich der Verhaltensmedizin sinnvoll, da allgemeine Hundehaltung und Verhalten im Veterinärstudium nur begrenzt behandelt werden.

Darüber hinaus erscheint die Einbindung von Tierschutzkontrollorganen gemäß Tierschutz-Kontrollverordnung fachlich nicht ausreichend begründet, da hier keine unmittelbare Verbindung zur praktischen Hundehaltung oder zur Ausbildung von Hundehalter:innen besteht, obwohl der Gesetzestext ausdrücklich eine langjährige praktische Erfahrung im Umgang mit Hunden vorsieht.

Zu § 2a Abs. 4 – Praxiseinheit

Auch bei der Praxiseinheit werden die konkret berechtigten Personengruppen erst in den Erläuterungen angeführt. Auch hier wäre eine Aufnahme direkt im Verordnungstext aus Gründen der Klarheit und Rechtssicherheit sinnvoll.

Der Gesetzestext fordert ausdrücklich eine langjährige praktische Erfahrung im Umgang mit und im Training von Hunden.

In diesem Zusammenhang erscheint es problematisch, dass auch Absolvent:innen des Universitätslehrgangs „Angewandte Kynologie“ zur Durchführung der Praxiseinheit berechtigt sein sollen. Dieser Lehrgang stellt in erster Linie eine theoretische Ausbildung dar und beinhaltet keine praktischer Erfahrung im Training von Hunden.

Aus unserer Sicht sollte die Durchführung der Praxiseinheit ausschließlich Personen vorbehalten sein, die über nachweisbare praktische Erfahrung verfügen. Qualifikationen wie das Gütesiegel „Tierschutzqualifizierte:r Hundetrainer:in“ oder Zertifizierungen der DogAudit eGen stellen dies bereits sicher, da diese umfangreiche praktische Erfahrung voraussetzen.

Zu § 2a Abs. 6 – Ausnahmen von der Kurspflicht

Der vorgesehene Zeitraum von sieben Jahren seit der letzten Hundehaltung erscheint relativ lang. Gerade im Bereich des Hundetrainings und der Verhaltensforschung haben sich in den letzten Jahren zahlreiche neue Erkenntnisse etabliert.

Es sollte daher geprüft werden, ob nach einem solchen Zeitraum zumindest die Praxiseinheit weiterhin verpflichtend absolviert werden sollte.

Darüber hinaus werden die anerkannten Prüfungen nur in den Erläuterungen angeführt. Auch diese sollten aus Gründen der Transparenz direkt im Verordnungstext aufgelistet werden.

Neben der Begleithundeprüfung des Österreichischen Kynologenverbands sollte auch die Alltagsprüfung der DogAudit eGen anerkannt werden. Für Wien wäre darüber hinaus eine Anerkennung des „Geprüften Stadthundes“ sinnvoll.

Sehr kritisch sehen wir hingegen die Aufnahme der „Prüfung Hundealltagstauglichkeit“ des ÖBdH e.V. Während andere angeführte Prüfungen von großen Verbänden oder Organisationen durchgeführt werden, handelt es sich hierbei um eine Prüfung eines privaten Vereins mit nur eingeschränkt öffentlich zugänglichen Informationen zu Ablauf und Bewertung.

Vor diesem Hintergrund erscheint eine Aufnahme dieser Prüfung in die Verordnung fachlich nicht ausreichend begründet und im Vergleich zu den anderen Prüfungen nicht nachvollziehbar. Wir empfehlen daher, diese Prüfung aus der Verordnung beziehungsweise den Erläuterungen zu streichen.

Zu § 2a Abs. 7 – Onlinekurse und Prüfungen

Die Entscheidung über Onlinekurse und mögliche Prüfungen wird den Bundesländern überlassen. Auch hier wäre eine bundeseinheitliche Regelung sinnvoll, um eine vergleichbare Qualität der Kurse sicherzustellen.

Bei reinen Onlinekursen kann grundsätzlich nicht gewährleistet werden, dass die angemeldete Person tatsächlich aktiv teilnimmt. Aus diesem Grund sollte zumindest geprüft werden, ob eine Durchführung vor Ort als Regelfall vorgesehen werden sollte.

Darüber hinaus fehlen konkrete Regelungen zu möglichen Prüfungen, etwa zu Durchführung, Inhalten, Bewertungskriterien oder Wiederholungsmöglichkeiten. Diese Punkte sollten klar geregelt werden, um eine einheitliche Umsetzung sicherzustellen.

Zu § 2a Abs. 8 – Bescheinigung

Die Bescheinigung über die Absolvierung der Theorie- und Praxiseinheit sollte österreichweit einheitlich gestaltet sein. Eine verpflichtend zu verwendende Vorlage würde sowohl Kursanbieter:innen als auch Behörden die Arbeit erleichtern.

Darüber hinaus wird im Verordnungstext festgelegt, dass im Rahmen der Praxiseinheit die Chipnummer des Hundes überprüft werden muss. Wenn dies verpflichtend vorgesehen ist, sollte auch klar geregelt werden, wer diese Kontrolle durchführt und ob Kursanbieter:innen über ein entsprechendes Chiplesegerät verfügen müssen, da solche Geräte üblicherweise nur Tierärzt:innen und Behörden besitzen. Zukünftige Anbieter:innen sollten hier auch frühestmöglich über notwendige Voraussetzungen informiert werden, um notwendige Anschaffungen zeitgerecht zu erledigen.

Auch die Höhe der Kursbeiträge wird den Bundesländern überlassen. Ein bundeseinheitlicher Rahmen könnte dazu beitragen, größere Preisunterschiede zu vermeiden und eine vergleichbare Zugänglichkeit der Kurse sicherzustellen.

Schlusswort

Abschließend möchte das Pfotenforum nochmals betonen, dass wir die geplante Novelle der 2. Tierhaltungsverordnung grundsätzlich begrüßen und den Ansatz eines österreichweit geregelten Sachkundekurses für Hundehalter:innen als wichtigen Schritt hin zu einer verantwortungsvollen und tiergerechten Hundehaltung sehen.

Gleichzeitig ersuchen wir darum, die oben angeführten Punkte zu berücksichtigen, um eine einheitliche, praxisnahe und qualitativ hochwertige Umsetzung in allen Bundesländern sicherzustellen.

Wir danken für die Möglichkeit zur Stellungnahme und stehen für fachlichen Austausch und Rückfragen gerne zur Verfügung.

Dikussionsbereich

Die oben veröffentlichte Stellungnahme entspricht dem Text, den das Pfotenforum im Rahmen der Begutachtungsfrist zur Novelle der 2. Tierhaltungsverordnung an das zuständige Ministerium übermittelt hat. Viele der darin angesprochenen Fragen betreffen die tägliche Praxis der Tierhaltung und werden in der Öffentlichkeit unterschiedlich bewertet.

Gerade deshalb ist auch eure Sichtweise interessant: Wie werden die vorgeschlagenen Änderungen eingeschätzt? Welche Punkte erscheinen besonders wichtig – und wo besteht aus eurer Sicht noch Verbesserungsbedarf? Gibt es Erfahrungen aus der praktischen Hundehaltung oder Hundetraining, die in solchen Regelungen stärker berücksichtigt werden sollten?

Der Diskussionsbereich bietet Raum für Gedanken, Eindrücke und unterschiedliche Perspektiven. Sachliche Beiträge, persönliche Erfahrungen und konstruktive Anmerkungen sind ausdrücklich willkommen. Ein respektvoller Austausch kann dazu beitragen, das Thema Tierhaltung aus verschiedenen Blickwinkeln zu beleuchten und die Diskussion rund um Tierschutz und verantwortungsvolle Tierhaltung weiterzuführen.

Bild von Yvonne Mannsberger

Yvonne Mannsberger

Yvonne ist Obfrau des Vereins Pfotenforum - Tiere im Dialog. Außerdem ist sie die Gründerin von Tiermasseur Mannsberger und Hund in Balance. Der Schwerpunkt ihrer Arbeit liegt in der Hundemassage, dem Hundefitnesstraining sowie Ihrem Fachgeschäft für Hunde.

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