Du überlegst einen Hund zu übernehmen? Du möchtest dich informieren, auf was du vor aber auch nach der Übernahme achten musst? Du möchtest wissen, welche rechtlichen Bestimmungen gelten?
Auf dieser Seite fassen wir alle wichtigen Informationen zur Hundehaltung in Wien zusammen!
1. Sachkundekurs
Seit dem 01. Juli 2019 müssen alle Wienerinnen und Wiener, die einen Hund anmelden möchten und in den letzten zwei Jahren zuvor keinen Hund gehalten haben, den Wiener Sachkundekurs absolvieren.
In diesem vierstündigen Theoriekurs in Präsenz werden Grundkenntnisse über die Anschaffung, Haltung, Pflege und Erziehung von Hunden sowie die rechtlichen Bestimmungen vermittelt. Die Unterlagen wurden von der Tierschutzombudsstelle Wien ausgearbeitet.
Die Kosten für den Kurs betragen € 40 pro Person. Die Teilnehmeranzahl ist auf 25 pro Kurs begrenzt.
Der Sachkundenachweis ist ab Absolvierung des Kurses zwei Jahre gültig.
Alle Anbieter und weitere Informationen zum Sachkundekurs findet man unter www.hunde-kunde.at.
Ab dem 01. Juli 2026 ist durch die Novellierung des österreichischen Tierschutzgesetzes ein vierstündiger Theoriekurs vor Anschaffung sowie eine zweistündige Praxiseinheit mit dem Hund, dieser muss mindestens 6 Monate alt sein, in ganz Österreich verpflichtend. Sobald es hierzu weitere Informationen gibt, werden diese ergänzt.
2. Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung
Für jeden Hund muss eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens € 725.000 abgeschlossen werden.
Bei manchen Versicherungen ist eine Hundehaftpflichtversicherung in der Haushaltsversicherung inbegriffen. Deswegen empfehlen wir sich rechtzeitig zu informieren und wenn notwendig die Konditionen vor Übernahme des Hundes zu vergleichen.
1. Anmeldung bei der Stadt Wien
Dein Hund muss innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Wien angemeldet werden. Für die Anmeldung benötigt man die Daten des Hundes (Chipnummer, Rasse, Name, Geschlecht, Geburtsdatum, Übernahmedatum, wenn vorhanden Daten des früheren Besitzers), den Sachkundenachweis sowie die eigenen Daten.
Die Hundeabgabe beträgt € 72 pro Jahr für den ersten Hund und € 105 pro Jahr für jeden weiteren Hund.
Es gibt auch einige Ermäßigungs- und Befreiungsgründe. Dazu zählen unter anderem:
Ausgenommen von der Abgabepflicht sind:
2. Registrierung in der Heimtierdatenbank
Dein Hund muss innerhalb von einem Monat in der Heimtierdatenbank registriert werden.
Die Registrierung kann selbst kostenlos mithilfe der ID Austria vorgenommen werden. Eine kostenpflichtige Registrierung ist auch durch Tierärzte oder über die Abteilung Veterinäramt und Tierschutz mit dem Online-Formular möglich.
Private kostenpflichtige Datendanken wie Animaldata oder Petcard können ebenso die Daten an die Heimtierdatenbank übertragen, sofern die Daten von Halter:in und Hund vollständig eingegeben wurden.
Du bist dir unsicher, ob dein Hund richtig registriert ist? Das kannst du hier ganz einfach selbst überprüfen, indem du die Chipnummer deines Hundes eingibst.
3. Haltung von Listenhunden
In Wien folgende Hunde und Kreuzungen dieser Hunde zu den Listenhunden:
Es zählen beispielsweise auch der American Bully zu den Listenhunden, da dieser nicht von der FCI als eigenständige Rasse anerkannt ist und in Wien als Kreuzung von Listenhunden interpretiert wird.
Für Listenhunde gelten in Wien folgende Vorschriften:
4. Hundeführschein für Listenhunde
Der verpflichtende Hundeführschein muss innerhalb von 3 Monaten ab Beginn der Haltung absolviert werden. Es handelt sich um eine theoretische und praktische Prüfung.
Für diese Prüfung muss man das Verhalten des eigenen Hundes gut einschätzen und ihn vorausschauend führen können. Es werden auch einfache Pflegemaßnahmen sowie Grundsignale, wie beispielsweise ein Bleib und Sitz, geprüft.
Bei positiver Absolvierung erhält der/die Halter:in eine Hundekarte, die auf 24 Monate befristet ist. Die Prüfung muss innerhalb von 21 bis 24 Monaten wiederholt werden.
Folgende Voraussetzungen müssen zur Anmeldung für die Prüfung erfüllt sein:
Hier findet man das Handbuch zum Hundeführschein sowie den Fragenkatalog.
Alle Gesetze, die unsere Hunde in Wien sowie Österreich betreffen, findest du hier. Wir wollen hier noch einige wichtige Punkte zusammenfassen, die wir auf dieser Seite noch nicht erwähnt haben.
1. Leinen- und Maulkorbpflicht
An öffentlichen Orten gilt in Wien Leinen- oder Maulkorbpflicht. (ausgenommen Listenhunde)
2. Verbotene Produkte / Hilfsmittel
Es ist verboten Stachelhalsbänder, Korallenhalsbänder sowie elektrisierende oder chemische Dressurgeräte zu verwenden. Ebenso ist die Verwendung von technischen Geräten, Hilfsmitteln oder Vorrichtungen, die darauf abzielen, das Verhalten eines Tieres durch Härte oder Strafreize zu beeinflussen.
Auch Halsbänder mit einem Zugmechanismus, der durch Zusammenziehen das Atmen des Hundes erschweren kann, sind verboten. Seit 2025 sind ebenso Maulschlaufen und Haltis verboten.
3. Maulkorb
Der Maulkorb muss der Größe und Kopfform des Hundes angepasst und luftdurchlässig sein. Er muss dem Hund das Hecheln und Trinken ermöglichen.
4. Hundezonen, Hundeauslaufplätze und Hundeverbotszonen
Hundezonen sind Teil einer Parkanlage und nach dem 01. Jänner 2006 errichtete Hundezonen sind eingezäunt. Für Hundezonen, die zuvor errichtet wurden, war eine Einzäunung nicht verpflichtend, weswegen in Wien Hundezonen mit und ohne Einzäunungen gibt.
Hundeauslaufplätze können an allen geeigneten Grünflächen angelegt sein und sind nicht eingezäunt.
In umzäunten Hundezonen dürfen sich alle Hunde ohne Leine und ohne Maulkorb bewegen. In nicht umzäunten Hundezonen sowie Hundeauslaufplätzen müssen Listenhunde einen Maulkorb tragen. Hunde, die als „bissig“ gelten müssen in allen Hundezonen und Hundeauslaufplätzen einen Maulkorb tragen.
Wenn eine Hundezone sich in einer Parkanlage mit Hundeverbot befinden, ist der Zugang mit Hunden zur Hundezonen oder zum Hundauslaufplatz erlaubt.
Hier findet man alle Hundezonen und Hundeauslaufplätze in Wien.
5. Kupierte Ohren oder Rute
In Österreich ist das Kupieren von Ihren und Rute seit 2005 durch das Tierschutzgesetz verboten. Ausnahmen gelten nur bei medizinischer Notwendig.
Das Ausstellen, der Import, der Erwerb, die Vermittlung und die Weitergabe von kupierten Hunden, die nach dem 1. Jänner 2008 geboren wurden, sind ebenfalls verboten.
Dadurch ist es auch verboten kupierte Hunde aus dem Ausland zu übernehmen! Eine legale Übernahme ist nur aus österreichischen Tierheimen mit Kupierbescheinigung möglich.
6. Weitere Regelungen
Hier wollen wir noch weitere wichtige Gesetze kurz erwähnen: