Hundehaltung in Niederösterreich

Du überlegst einen Hund zu übernehmen? Du möchtest dich informieren, auf was du vor aber auch nach der Übernahme achten musst? Du möchtest wissen, welche rechtlichen Bestimmungen gelten?

Auf dieser Seite fassen wir alle wichtigen Informationen zur Hundehaltung in Niederösterreich zusammen!

Vor der Übernahme

1. Sachkundekurs

Seit dem 01. Juni 2023 müssen alle Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher, die einen Hund anmelden möchten, die allgemeine Sachkunde (NÖ Hundepass) absolvieren.

Die Sachkunde muss ebenso absolviert werden, wenn bereits ein Hund im Haushalt lebt, der vor dem 01. Juni 2023 angeschafft wurde. Die allgemeine Sachkunde muss nur einmalig absolviert werden und gilt lebenslang für alle Hunde des jeweiligen Halters. 

Die allgemeine Sachkunde dauert 3 Stunden und enthält:

  • Einstündige Informationen durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt mit den Themen Gesundheit von Hunden sowie Auswirkungen von Krankheiten
  • Zweistündige Informationen durch eine fachkundige Person mit den Themen Wesen und Verhalten, Lernverhalten, Sprache des Hundes, Stress bei Hunden, Angst- und Aggressionsverhalten sowie Gehorsam

Fachkundige Personen sind aktive Trainer:innen des Österreichischen Kynologenverbandes, der Österreichischen Hundesport-Union und des Österreichischen Jagdgebrauchshunde-Verbandes sowie Personen, die das Gütesiegel „Tierschutzqualifizierte:r Hundetrainer:in“ tragen. Außerdem gibt es noch weitere Möglichkeiten Vortragende:r für die allgemeine Sachkunde zu werden. Alle Informationen hierzu findet man in der NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023.

Die Themen können in getrennten oder gemeinsamen Kursen vermittelt werden.

Die Teilnahme ist vor Ort sowie Online möglich. Die Kosten für den Kurs betragen mindestens € 70 pro Person. Die Vortragenden können hier aber ihre eigenen Preise festlegen.

Nach Absolvierung erhält man den NÖ Hundepass.

Im Gegensatz zu Wien gibt es keine Datenbank, wo alle Vortragenden gelistet werden. Es gibt die Möglichkeit Termine für die allgemeine Sachkunde über die DogAudit einzutragen. Hier finden neue Hundehalter:innen beispielsweise mögliche Anbieter:innen.

Der Wiener Sachkundekurs wird in Niederösterreich ebenso anerkannt.

Als Nachweis der allgemeinen Sachkunde gelten auch:

  • Abschluss eines veterinärmedizinischen Studiums
  • Assistenzhundeausbildung im Sinne des § 39a Bundesbehindertengesetz
  • Therapiebegleithundeausbildung im Sinne des § 39a Bundesbehindertengesetz
  • Diensthundeführerausbildung gemäß § 4 Abs. 1 der Diensthunde-Ausbildungsverordnung
  • Begleithundeprüfung mit Verhaltenstest (BH-Prüfung) nach der Österreichischen Prüfungsordnung (ÖPO) des Österreichischen Kynologenverbandes
  • Begleithundeprüfung mit Verhaltenstest (BH-V) nach der Österreichischen Prüfungsordnung (ÖPO) der Österreichischen Hundesport-Union
  • Prüfung für Hundeführerinnen und Hundeführer der Österreichischen Rettungshundebrigade, des Österreichischen Rettungsdienstes – Einsatzorganisation für Rettungshunde, der Rettungshundestaffel des Arbeiter-Samariter-Bundes Österreichs, des Bundesverbandes Rettungshunde Österreich, der Österreichischen Hundewasserrettung, der Suchhundestaffeln des Österreichischen Roten Kreuzes, der Suchhundestaffel der Österreichischen Hundesport-Union
  • Der Nachweis der allgemeinen Sachkunde liegt auch dann vor, wenn die Hundehalterin oder der Hundehalter eine absolvierte Ausbildung oder Prüfung nach vergleichbaren, gleichwertigen Vorschriften nachweisen kann.

Ab dem 01. Juli 2026 ist durch die Novellierung des österreichischen Tierschutzgesetzes ein vierstündiger Theoriekurs vor Anschaffung sowie eine zweistündige Praxiseinheit mit dem Hund, dieser muss mindestens 6 Monate alt sein, in ganz Österreich verpflichtend. Sobald es hierzu weitere Informationen gibt, werden diese ergänzt.

2. Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung

Für jeden Hund muss eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens € 725.000 abgeschlossen werden.
Bei manchen Versicherungen ist eine Hundehaftpflichtversicherung in der Haushaltsversicherung inbegriffen. Deswegen empfehlen wir sich rechtzeitig zu informieren und wenn notwendig die Konditionen vor Übernahme des Hundes zu vergleichen.

Nach der Übernahme

1. Anmeldung bei der Gemeinde

Vor bzw. unverzüglich nach der Übernahme muss der Hund bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird, gemeldet werden. Für die Anmeldung benötigt man:

  • Name und Hauptwohnsitz von Hundehalter:in
  • Rasse, Farbe, Geschlecht und Alter des Hundes
  • Name und Hauptwohnsitz bzw. Geschäftsadresse von jener Person / Einrichtung, von der der Hund erworben wurde
  • falls notwendig die
  • Nachweis der erforderlichen Sachkunde
  • Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung
  •  

Die Höhe der Hundesteuer in Niederösterreich ist abhängig von der jeweiligen Gemeinde und dem Hundetyp.

2. Registrierung in der Heimtierdatenbank

Dein Hund muss innerhalb von einem Monat in der Heimtierdatenbank registriert werden.

Die Registrierung kann selbst kostenlos mithilfe der ID Austria vorgenommen werden. Eine kostenpflichtige Registrierung ist auch durch Tierärzte oder über die Abteilung Veterinäramt und Tierschutz mit dem Online-Formular möglich.

Private kostenpflichtige Datendanken wie Animaldata oder Petcard können ebenso die Daten an die Heimtierdatenbank übertragen, sofern die Daten von Halter:in und Hund vollständig eingegeben wurden.

Du bist dir unsicher, ob dein Hund richtig registriert ist? Das kannst du hier ganz einfach selbst überprüfen, indem du die Chipnummer deines Hundes eingibst.

3. Haltung von Listenhunden

In Niederösterreich müssen Hundehalter, die einen Hund mit erhöhtem Gefährdungspotential oder einen als auffällig eingestuften Hund halten, einen erweiterten Sachkundenachweis erbringen.

Es zählen folgende Hunde und Kreuzungen dieser Hunde zu den Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential:

  • Bullterrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Dogo Argentino
  • Pit-Bull
  • Bandog
  • Rottweiler
  • Tosa Inu
    •  

Es dürfen maximal 2 Hunde dieser Art in einem Haushalt gehalten werden. Während die allgemeine Sachkunde einmalig absolviert werden muss, muss die erweiterte Sachkunde mit jedem gehaltenen Listenhund absolviert werden.

Für Listenhunde gelten in Niederösterreich folgende Vorschriften:

  • Die erweiterte Sachkunde muss absolviert werden.
  • Bei der Anmeldung müssen die größen- und lagemäßige Beschreibung der Liegenschaft samt ihrer Einfriedungen und des Gebäudes, in der der Hund gehalten wird, angegeben werden.
  • Listenhunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsbereich immer mit Maulkorb und an der Leine geführt werden. Das gilt jedenfalls in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf Kinderspielplätzen, an Orten bei denen üblicherweise größere Menschenansammlungen auftreten, bei Veranstaltungen und in beengten Räumen (z.B. Lift und Gondeln)
  • Die jeweilige Gemeinde kann weitere Vorschriften, die bei der Hundehaltung einzuhalten sind, erlassen.

 

4. Erweiterte Sachkunde für Listenhunde

Die erweiterte Sachkunde muss innerhalb von sechs Monaten ab Anmeldung bei der Gemeinde absolviert werden. Bei einem jungen Hund muss die erweiterte Sachkunde innerhalb des ersten Lebensjahres des Hundes absolviert werden.

Die erweiterte Sachkunde besteht aus einem theoretischen Teil von mindestens vier Stunden und einem praktischen Teil von mindestens sechs Stunden. Im theoretischen Abschnitt müssen folgende Themen behandelt werden:

  • Haltung und Pflege des Hundes: Gesundheit; Ernährung
  • der Hund als soziales Lebewesen: Kontakte mit menschlichen Bezugspersonen; Kontakte mit Artgenossen; Entwicklung vom Welpen bis zum erwachsenen Hund; Einordnung in die soziale Gruppe
  • Lernverhalten bei Hunden mit Übungsbeispielen
  • Sprache des Hundes: Körpersprache; akustische Sprache; verschiedene Duftwahrnehmungen; Tastsinn; Drohsignale bis hin zur Eskalation; Kommunikation Mensch – Hund; Angst
  • Stress bei Hunden: Stressfaktoren; Stressvermeidung; Stressreduktion; Bewältigung von Stresssituationen
  • richtige Beschäftigung mit dem Hund: Bewegungsbedürfnis; Spielverhalten
  • mit dem Hund unterwegs: in Ballungsräumen; in der Natur

 

Im praktischen Abschnitt müssen folgende Themen behandelt werden:

  • Bei der Leinenführigkeit ist das Gehen und Laufen mit angeleintem Hund zu üben und vorzuzeigen. Dabei sind Hindernisse wie Wendungen, Tempowechsel und Anhalten vorzusehen.
  • Die Sitzausbildung hat das Absetzen des Hundes aus der Bewegung zu umfassen. Die Übung muss mit freifolgendem Hund geübt und gezeigt werden.
  • Bei der Freifolgeausbildung ist das Gehen und Laufen mit freifolgendem Hund zu üben und vorzuzeigen. Dabei sind Hindernisse wie Wendungen, Tempowechsel und Anhalten vorzusehen.
  • Bei der praktischen Ausbildung (Z 1 bis 3) hat die Bewältigung von Stresssituationen besondere Berücksichtigung zu finden.

 

Die erweiterte Sachkunde darf von speziell geschulten Personen abgenommen werden. Diese können eine Zulassung beantragen, die dann auf eine Dauer von höchstens fünf Jahre befristet ist.

5. Besondere Regeln in Niederösterreich

In Niederösterreich dürfen maximal 5 Hunde in einem Haushalt gehalten werden. Bei Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential dürfen nicht mehr als 2 Hunde im Haushalt gehalten werden.

Ausgenommen sind Hunde bis zum 8. Lebensmonat, Hundezucht (gemeldet gemäß Tierschutzgesetz) sowie bei besonderem Bedarf auf ausreichend großen Liegenschaften (z.B. Wachhunde, Schlittenhunde)

Wichtige gesetzliche Vorgaben

Alle Gesetze, die unsere Hunde in Niederösterreich sowie Österreich betreffen, findest du hier. Wir wollen hier noch einige wichtige Punkte zusammenfassen, die wir auf dieser Seite noch nicht erwähnt haben.

1. Leinen- und Maulkorbpflicht

Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsbereich mit Maulkorb oder an der Leine geführt werden. Listenhunde sowie auffällige Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsbereich immer mit Maulkorb und an der Leine geführt werden.

Die Maulkorbpflicht gilt nicht für das Führen von Hunden, die ständig am Arm oder in einem Behältnis getragen werden, sowie für Hunde, für die auf Grund einer Erkrankung der Atemwege durch chronische und irreversible Atembeschwerden bei Vorliegen eines veterinärmedizinischen Attests das Tragen eines Maulkorbs nicht zumutbar ist. Dieses Attest ist stets mitzuführen und den Organen der öffentlichen Aufsicht auf Verlangen vorzuweisen.

2. Verbotene Produkte / Hilfsmittel

Es ist verboten Stachelhalsbänder, Korallenhalsbänder sowie elektrisierende oder chemische Dressurgeräte zu verwenden. Ebenso ist die Verwendung von technischen Geräten, Hilfsmitteln oder Vorrichtungen, die darauf abzielen, das Verhalten eines Tieres durch Härte oder Strafreize zu beeinflussen.

Auch Halsbänder mit einem Zugmechanismus, der durch Zusammenziehen das Atmen des Hundes erschweren kann, sind verboten. Seit 2025 sind ebenso Maulschlaufen und Haltis verboten.

3. Maulkorb

Wenn Hunde mit Maulkorb zu führen sind, müssen sie einen Maulkorb tragen, der den gesamten Fang umschließt. Der Hund muss seinen Fang öffnen können und frei atmen können.

4. Hundeauslaufzone

Generell besteht im Ortsgebiet eine Leinenpflicht oder Maulkorbpflicht für Hunde. In eigens dafür gekennzeichneten Freilaufzonen dürfen Hunde ohne Leine laufen und spielen.

Jede Gemeinde in Niederösterreich kann eigene Verordnungen erlassen, die auch in Hundeauslaufzonen eine Leinen- und/oder Maulkorbpflicht für Listenhunde vorsehen können. 

Du findest eine Auflistung von Auslaufzonen hier und hier

5. Kupierte Ohren oder Rute

In Österreich ist das Kupieren von Ihren und Rute seit 2005 durch das Tierschutzgesetz verboten. Ausnahmen gelten nur bei medizinischer Notwendig.

Das Ausstellen, der Import, der Erwerb, die Vermittlung und die Weitergabe von kupierten Hunden, die nach dem 1. Jänner 2008 geboren wurden, sind ebenfalls verboten. 

Dadurch ist es auch verboten kupierte Hunde aus dem Ausland zu übernehmen! Eine legale Übernahme ist nur aus österreichischen Tierheimen mit Kupierbescheinigung möglich.

6. Weitere Regelungen

Hier wollen wir noch weitere wichtige Gesetze kurz erwähnen:

  • Hundekot muss von der/dem Hundehalter:in entfernt werden.
  • Die Haltung muss so sein, dass andere Menschen nicht gefährdet oder unzumutbar belästigt werden und fremdes Eigentum darf nicht beschädigt werden.
  • Es ist verboten Hunde auszusetzen oder zurückzulassen.
  • Hunde brauchen mindestens einmal täglich Auslauf, der dem Bewegungsbedürfnis des Hundes entsprechen muss.
  • Hunde müssen mehrmals täglich ausreichend Sozialkontakt zu Menschen haben.
  • Hunde müssen jederzeit Wasser zur Verfügung haben.
  • Hunde müssen mit geeignetem Futter versorgt werden.
  • Die Zucht und / oder Ausbildung von Hunden zum Zweck der Steigerung der Aggressivität ist verboten.
  • Nach einem Beißvorfall können zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen verhängt werden wie beispielsweise ständige Leinen- sowie Maulkorbpflicht und die Absolvierung der erweiterten Sachkunde.