Die 1. Tierhaltungsverordnung regelt die Mindestanforderungen für die Haltung von Pferden und Pferdeartigen, Schweinen, Rindern, Schafen, Ziegen, Schalenwild, Lamas, Kaninchen, Hausgeflügel, Straußen und Nutzfischen:
1. Tierhaltungsverordnung im RIS
Die 2. Tierhaltungsverordnung regelt die Mindestanforderungen für die Haltung von Hunden, Katzen, Kleinnagern, Frettchen, Vögeln, Reptilien, Amphibien und Fischen:
2. Tierhaltungsverordnung im RIS
Das österreichische Tierschutzgesetz regelt den Schutz des Lebens und Wohlbefindens von Tieren. Es legt die artgerechte Haltung und den Umgang mit Tieren fest und verbietet Tierquälerei:
Tierschutzgesetz im RIS
Die Tierschutz-Sonderhaltungsverordnung regelt die Haltung von Tieren in einem Tierheim, einer Tierpension, einem Tierasyl oder einem Gnadenhof sowie im Rahmen einer gewerblichen oder sonstigen wirtschaftlichen Tätigkeit (z.B. Zoofachhandel):
Tierschutz-Sonderhaltungsverordnung im RIS
Die Verordnung des Bundesministers für Gesundheit hinsichtlich näherer Bestimmungen über die tierschutzkonforme Ausbildung von Hunden regelt die Ausbildung von Hunden und das Gütesiegel „tierschutzqualifizierter bzw. tierschutzqualifizierte Hundetrainer:in“:
Verordnung über tierschutzkonforme Ausbildung von Hunden im RIS
Die Diensthunde-Ausbildungsverordnung regelt die Ausbildung von Diensthunden der Sicherheitsexekutive und des Bundesheeres:
Diensthunde-Ausbildungsverordnung im RIS
Das Tierärztegesetz regelt das Berufsrecht der Tierärztinnen und Tierärzte:
Tierärztegesetz im RIS
In Wien regelt das Wiener Tierhaltegesetz die Haltung von Hunden:
Wiener Tierhaltegesetz im RIS
In Wien regelt die Wiener Hundeabgabeverordnung die Hundeabgabe:
Wiener Hundeabgabeverordnung im RIS
Die Verordnung der Wiener Landesregierung über die Festlegung von hundeführscheinpflichtigen Hunden regelt die hundeführscheinpflichtigen Hunde in Wien:
Verordnung der Wiener Landesregierung über die Festlegung von hundeführscheinpflichtigen Hunden im RIS
Die Wiener Hundeführscheinverordnung regelt den verpflichtenden Hundeführschein für Listenhunde in Wien:
Wiener Hundeführscheinverordnung im RIS
In der Verordnung der 1. Wiener Tierschutz- und Tierhalteverordnung ist festgelegt, welche Tiere nicht gehalten werden dürfen:
Verordnung im RIS
In Niederösterreich regelt das NÖ Hundehaltegesetz die Haltung von Hunden:
NÖ Hundehaltegesetz
im RIS
Die NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung regelt die allgemeine und erweiterte Sachkunde:
NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung im RIS