Gesetze

Österreich

Die 1. Tierhaltungsverordnung regelt die Mindestanforderungen für die Haltung von Pferden und Pferdeartigen, Schweinen, Rindern, Schafen, Ziegen, Schalenwild, Lamas, Kaninchen, Hausgeflügel, Straußen und Nutzfischen:
1. Tierhaltungsverordnung im RIS

Die 2. Tierhaltungsverordnung regelt die Mindestanforderungen für die Haltung von Hunden, Katzen, Kleinnagern, Frettchen, Vögeln, Reptilien, Amphibien und Fischen:
2. Tierhaltungsverordnung im RIS

Das österreichische Tierschutzgesetz regelt den Schutz des Lebens und Wohlbefindens von Tieren. Es legt die artgerechte Haltung und den Umgang mit Tieren fest und verbietet Tierquälerei:
Tierschutzgesetz im RIS

Die Tierschutz-Sonderhaltungsverordnung regelt die Haltung von Tieren in einem Tierheim, einer Tierpension, einem Tierasyl oder einem Gnadenhof sowie im Rahmen einer gewerblichen oder sonstigen wirtschaftlichen Tätigkeit (z.B. Zoofachhandel):
Tierschutz-Sonderhaltungsverordnung im RIS

Die Verordnung des Bundesministers für Gesundheit hinsichtlich näherer Bestimmungen über die tierschutzkonforme Ausbildung von Hunden regelt die Ausbildung von Hunden und das Gütesiegel „tierschutzqualifizierter bzw. tierschutzqualifizierte Hundetrainer:in“:
Verordnung über tierschutzkonforme Ausbildung von Hunden im RIS

Die Diensthunde-Ausbildungsverordnung regelt die Ausbildung von Diensthunden der Sicherheitsexekutive und des Bundesheeres:
Diensthunde-Ausbildungsverordnung im RIS

Das Tierärztegesetz regelt das Berufsrecht der Tierärztinnen und Tierärzte:
Tierärztegesetz im RIS

Wien

In Wien regelt das Wiener Tierhaltegesetz die Haltung von Hunden:
Wiener Tierhaltegesetz im RIS

In Wien regelt die Wiener Hundeabgabeverordnung die Hundeabgabe:
Wiener Hundeabgabeverordnung im RIS

Die Verordnung der Wiener Landesregierung über die Festlegung von hundeführscheinpflichtigen Hunden regelt die hundeführscheinpflichtigen Hunde in Wien:
Verordnung der Wiener Landesregierung über die Festlegung von hundeführscheinpflichtigen Hunden im RIS

Die Wiener Hundeführscheinverordnung regelt den verpflichtenden Hundeführschein für Listenhunde in Wien:
Wiener Hundeführscheinverordnung im RIS

In der Verordnung der 1. Wiener Tierschutz- und Tierhalteverordnung ist festgelegt, welche Tiere nicht gehalten werden dürfen:
Verordnung im RIS

Niederösterreich

In Niederösterreich regelt das NÖ Hundehaltegesetz die Haltung von Hunden:
NÖ Hundehaltegesetz
im RIS

Die NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung regelt die allgemeine und erweiterte Sachkunde:
NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung im RIS