Derzeit hat jedes Bundesland eigene Regelungen rund um den Sachkundekurs für Neuhundehalter.
Ab dem 01. Juli 2026 ist durch die Novellierung des österreichischen Tierschutzgesetzes ein vierstündiger Theoriekurs vor Anschaffung sowie eine zweistündige Praxiseinheit mit dem Hund, dieser muss mindestens 6 Monate alt sein, in ganz Österreich verpflichtend.
Der Österreichische Bauernbund schlägt vor, dabei auch das richtige Verhalten auf Almen und im Umgang mit Weidevieh verpflichtend zu behandeln. Hintergrund ist, dass es immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen Wanderern mit Hunden und Weidetieren kommt.
Konkret geht es um Inhalte wie Leinenpflicht auf der Alm, Tierverhalten, Notfallmaßnahmen und rechtliche Fragen, die als fixer Bestandteil der Ausbildung aufgenommen werden sollen.
Bauernbund-Präsident Strasser sowie Kärntner Bauernbund-Landesobmann Huber fordern klare Vorgaben im Sinne der Sicherheit auf den österreichischen Almen.
Nachdem sich im Sommer die Vorfälle auf den Almen häufen, wollen wir nochmals die wichtigsten Punkte kurz zusammenfassen:
Soll das Verhalten auf der Alm Teil des Sachkundenachweis werden? Welche Themen findest du im Sachkundekurs besonders wichtig?
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