Am 03. Juni 2025 hat der Agrarausschuss des Europäischen Parlaments ein umfassendes Maßnahmenpaket beschlossen, das den Schutz von Hunden und Katzen in der EU deutlich stärken soll.
Die geplanten Neuerungen umfassen eine verbindliche Chip- und Registrierungspflicht für Welpen und Kitten, strengere Zuchtregeln und ein Verbot des gewerblichen Verkaufs in Tierhandlungen.
Die Schlagzeilen rund um illegalen Tierhandel wurden in den letzten Jahren immer mehr. Deswegen will die EU für mehr Rückverfolgbarkeit im Heimtierhandel sorgen.
Deswegen sollen künftig alle Welpen und Kitten, die gewerblich verkauft oder abgegeben werden, mit einem individuellen Mikrochip versehen und in einem nationalen Register erfasst werden. Die Datenbanken sollen europaweit kompatibel sein, sodass die Herkunft jedes Tieres auch grenzüberschreitend nachvollziehbar ist.
Mikrochip-Identifikationsnummern sowie Informationen über die entsprechende nationale Datenbank sollten in einer einzigen Indexdatenbank gespeichert werden, die von der EU-Kommission betrieben wird.
Auch „nicht-kommerziell“ eingeführte Tiere dürfen nicht später verkauft werden – hier greift dieselbe Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht.
Diese müssen vor ihrer Einreise in die EU mit einem Mikrochip versehen und auch innerhalb von zwei Werktagen nach Ankunft in einer nationalen Datenbank registriert werden.
Tierhalter:innen sollen außerdem mindestens 5 Werktage vor der Einreise in die EU eine Vorregistrierung durchführen.
Außerdem wird ein Verbot der Inzucht gefordert. Die Zucht zwischen Elterntieren und Nachkommen, Großeltern und Enkeln sowie zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern soll verboten werden.
Zusätzlich sollen Welpen und Kitten frühestens ab der 8. Woche von der Mutter getrennt werden – ausgenommen bestehen medizinische Gründe.
Die Abgeordneten fordern auch ein Verbot der Zucht von Hunden oder Katzen, die übermäßige körperliche Merkmale aufweisen sowie ein Verbot der Verwendung dieser Tiere – und verstümmelten Hunde und Katzen – in Shows, Ausstellungen oder Wettbewerben.
Die Verwendung von Stachel- und Würgehalsbändern ohne Sicherheitsaufsatz soll ebenso verboten werden.
Zusätzlich fordern die Abgeordneten den Verkauf von Hunden und Katzen in Tierhandlungen zu verbieten.
Am 19. Juni 2025 stimmten die Abgeordneten über den von Agrarausschuss am 03. Juni beschlossenen Vorschlag ab. Die EU-Vorschriften für das Wohlergehen und die Rückverfolgbarkeit von Hunden und Katzen wurden mit 457 Ja-Stimmen, 17 Nein-Stimmen und 86 Enthaltungen angenommen.
Der Verschlag geht nun in die Trilog-Verhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission. Sobald Einigung über den finalen Text erzielt ist, kann die Verordnung offiziell angenommen und EU-weit in Kraft treten.
Mit den geplanten Neuerungen setzt die EU ein deutliches Zeichen gegen unseriöse Zuchtpraktiken und den illegalen Heimtierhandel. Für alle, die Hunde oder Katzen gewerblich züchten, verkaufen oder vermitteln, gelten bald strengere Regeln – zum Schutz der Tiere und zur besseren Nachverfolgbarkeit.
Für Private Tierhalter:innen, die ihre Tiere nicht gewerblich weitergeben, ändert sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht viel.