Hundehaltung in Wien

Du überlegst einen Hund zu übernehmen? Du möchtest dich informieren, auf was du vor aber auch nach der Übernahme achten musst? Du möchtest wissen, welche rechtlichen Bestimmungen gelten?

Auf dieser Seite fassen wir alle wichtigen Informationen zur Hundehaltung in Wien zusammen!

Vor der Übernahme

1. Sachkundekurs

Seit dem 01. Juli 2019 müssen alle Wienerinnen und Wiener, die einen Hund anmelden möchten und in den letzten zwei Jahren zuvor keinen Hund gehalten haben, den Wiener Sachkundekurs absolvieren.

In diesem vierstündigen Theoriekurs in Präsenz werden Grundkenntnisse über die Anschaffung, Haltung, Pflege und Erziehung von Hunden sowie die rechtlichen Bestimmungen vermittelt. Die Unterlagen wurden von der Tierschutzombudsstelle Wien ausgearbeitet.

Die Kosten für den Kurs betragen € 40 pro Person. Die Teilnehmeranzahl ist auf 25 pro Kurs begrenzt.

Der Sachkundenachweis ist ab Absolvierung des Kurses zwei Jahre gültig.

Alle Anbieter und weitere Informationen zum Sachkundekurs findet man unter www.hunde-kunde.at.

Ab dem 01. Juli 2026 ist durch die Novellierung des österreichischen Tierschutzgesetzes ein vierstündiger Theoriekurs vor Anschaffung sowie eine zweistündige Praxiseinheit mit dem Hund, dieser muss mindestens 6 Monate alt sein, in ganz Österreich verpflichtend. Sobald es hierzu weitere Informationen gibt, werden diese ergänzt.

2. Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung

Für jeden Hund muss eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens € 725.000 abgeschlossen werden. 
Bei manchen Versicherungen ist eine Hundehaftpflichtversicherung in der Haushaltsversicherung inbegriffen. Deswegen empfehlen wir sich rechtzeitig zu informieren und wenn notwendig die Konditionen vor Übernahme des Hundes zu vergleichen.

Nach der Übernahme

1. Anmeldung bei der Stadt Wien

Dein Hund muss innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Wien angemeldet werden. Für die Anmeldung benötigt man die Daten des Hundes (Chipnummer, Rasse, Name, Geschlecht, Geburtsdatum, Übernahmedatum, wenn vorhanden Daten des früheren Besitzers), den Sachkundenachweis sowie die eigenen Daten. 

Die Hundeabgabe beträgt € 72 pro Jahr für den ersten Hund und € 105 pro Jahr für jeden weiteren Hund.

Es gibt auch einige Ermäßigungs- und Befreiungsgründe. Dazu zählen unter anderem:

  • Mit Mobilpass bekommt man einen Zuschuss von 50 Prozent für maximal einen Hund.
  • Seit 01. Jänner 2023 sind Hunde, die aus einem Tierheim im Gebiet der Stadt Wien übernommen werden, für die ersten 3 Kalenderjahre von der Hundeabgabe befreit.
  • Bei Absolvierung des Geprüften Stadthund ist man für das darauffolgende Jahr von der Hundeabgabe befreit. Die Kosten für die Prüfung betragen € 30. Diese Prüfung kann man leider nicht mit einem Listenhund absolvieren.
  • Wenn ein Wachhund in einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb gehalten wird, gibt es für diesen Hund eine Ermäßigung von € 36. 

 

Ausgenommen von der Abgabepflicht sind:

  • Der Bund und die Gemeinde Wien für Hunde, die zum Zweck der öffentlichen Verwaltung gehalten werden.
  • Personen, denen die Befreiung von der Abgabe aufgrund von Staatsverträgen oder nach den allgemein anerkannten Regeln des Völkerrechts zusteht.
  • Tierschutzvereine für Hunde, die zum Zweck der Ausübung ihres Vereinszwecks (laut Statuten) übernommen wurden.
  • Gewerbeberechtigte Tierhändler:innen für Hunde, die für den Verkauf oder für Zuchtzwecke gehalten werden.
  • Halter:innen von Hunden, die nicht bereits nach § 1 (Blindenführhunde) vom Abgabentatbestand ausgenommen sind und zum Schutz hilfloser Personen oder nachweislich zur Kompensierung einer Behinderung des/der Halter:in notwendig sind.
  • Halter:innen von Hunden, auf deren Hilfe der/die Halter:in zu therapeutischen Zwecken angewiesen ist.
  • Halter:innen von Rettungshunden, die nachweislich für Rettungs-, Such- oder ähnliche Einsätze verwendet werden.


2. Registrierung in der Heimtierdatenbank

Dein Hund muss innerhalb von einem Monat in der Heimtierdatenbank registriert werden.

Die Registrierung kann selbst kostenlos mithilfe der ID Austria vorgenommen werden. Eine kostenpflichtige Registrierung ist auch durch Tierärzte oder über die Abteilung Veterinäramt und Tierschutz mit dem Online-Formular möglich.

Private kostenpflichtige Datendanken wie Animaldata oder Petcard können ebenso die Daten an die Heimtierdatenbank übertragen, sofern die Daten von Halter:in und Hund vollständig eingegeben wurden.

Du bist dir unsicher, ob dein Hund richtig registriert ist? Das kannst du hier ganz einfach selbst überprüfen, indem du die Chipnummer deines Hundes eingibst.

3. Haltung von Listenhunden

In Wien folgende Hunde und Kreuzungen dieser Hunde zu den Listenhunden:

  • Bullterrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Mastino Napoletano
  • Mastin Espanol
  • Fila Brasileiro
  • Mastiff, Bullmastiff
  • Tosa Inu
  • Pitbullterrier
  • Rottweiler
  • Dogo Argentino (Argentinischer Mastiff)


Es zählen beispielsweise auch der American Bully zu den Listenhunden, da dieser nicht von der FCI als eigenständige Rasse anerkannt ist und in Wien als Kreuzung von Listenhunden interpretiert wird.

Für Listenhunde gelten in Wien folgende Vorschriften:

  • Der verpflichtende Hundeführschein muss absolviert werden.
  • Wenn sie älter als 6 Monate sind, müssen sie an öffentlichen Orten, Flächen, die von Personen genutzt werden, die nicht im selben Haushalt leben und in von allen Seiten geschlossenen Höfen oder Stiegenhäusern von Wohnhausanlagen mit Maulkorb und Leine geführt werden.
  • Listenhunde dürfen nur in komplett umzäunten Hundezonen ohne Maulkorb und Leine laufen.
  • Wenn ein Listenhund ein Rettungshund, Therapiehund, Assistenzhund oder Diensthund ist, ist er von der Maulkorbpflicht für Listenhunde befreit. Es gelten stattdessen die allgemeinen Regeln zur Maulkorb- und Leinenpflicht in Wien.
  • Es gilt eine 0,5-Promille-Alkoholgrenze, wenn man mit einem Listenhund unterwegs ist.
  • Außerdem ist die Zucht von Listenhunden in Wien seit dem 01. Jänner 2020 verboten.
  • Wer mit einem Listenhunde unterwegs ist, benötigt den verpflichtenden Hundeführschein inklusive Hundekarte des jeweiligen Hundes.


4. Hundeführschein für Listenhunde

Der verpflichtende Hundeführschein muss innerhalb von 3 Monaten ab Beginn der Haltung absolviert werden. Es handelt sich um eine theoretische und praktische Prüfung.

Für diese Prüfung muss man das Verhalten des eigenen Hundes gut einschätzen und ihn vorausschauend führen können. Es werden auch einfache Pflegemaßnahmen sowie Grundsignale, wie beispielsweise ein Bleib und Sitz, geprüft.

Bei positiver Absolvierung erhält der/die Halter:in eine Hundekarte, die auf 24 Monate befristet ist. Die Prüfung muss innerhalb von 21 bis 24 Monaten wiederholt werden.

Folgende Voraussetzungen müssen zur Anmeldung für die Prüfung erfüllt sein:

  • Der Prüfling muss mindestens 16 Jahre alt sein.
  • Man darf keine einschlägigen Vorstrafen haben.
  • Der Hund muss mindestens 6 Monate alt sein.
  • Der Hund muss elektronisch gekennzeichnet und in der Heimtierdatenbank registriert sein.
  • Die Hundeabgabe für das laufende Jahr muss bezahlt sein.
  • Eine gültige Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von € 725.000 muss abgeschlossen sein.


Hier findet man das Handbuch zum Hundeführschein sowie den Fragenkatalog.

Wichtige gesetzliche Vorgaben

Alle Gesetze, die unsere Hunde in Wien sowie Österreich betreffen, findest du hier. Wir wollen hier noch einige wichtige Punkte zusammenfassen, die wir auf dieser Seite noch nicht erwähnt haben.

1. Leinen- und Maulkorbpflicht

An öffentlichen Orten gilt in Wien Leinen- oder Maulkorbpflicht. (ausgenommen Listenhunde)

2. Verbotene Produkte / Hilfsmittel

Es ist verboten Stachelhalsbänder, Korallenhalsbänder sowie elektrisierende oder chemische Dressurgeräte zu verwenden. Ebenso ist die Verwendung von technischen Geräten, Hilfsmitteln oder Vorrichtungen, die darauf abzielen, das Verhalten eines Tieres durch Härte oder Strafreize zu beeinflussen.

Auch Halsbänder mit einem Zugmechanismus, der durch Zusammenziehen das Atmen des Hundes erschweren kann, sind verboten. Seit 2025 sind ebenso Maulschlaufen und Haltis verboten.

3. Maulkorb

Der Maulkorb muss der Größe und Kopfform des Hundes angepasst und luftdurchlässig sein. Er muss dem Hund das Hecheln und Trinken ermöglichen.

4. Hundezonen, Hundeauslaufplätze und Hundeverbotszonen

Hundezonen sind Teil einer Parkanlage und nach dem 01. Jänner 2006 errichtete Hundezonen sind eingezäunt. Für Hundezonen, die zuvor errichtet wurden, war eine Einzäunung nicht verpflichtend, weswegen in Wien Hundezonen mit und ohne Einzäunungen gibt.

Hundeauslaufplätze können an allen geeigneten Grünflächen angelegt sein und sind nicht eingezäunt.

In umzäunten Hundezonen dürfen sich alle Hunde ohne Leine und ohne Maulkorb bewegen. In nicht umzäunten Hundezonen sowie Hundeauslaufplätzen müssen Listenhunde einen Maulkorb tragen. Hunde, die als „bissig“ gelten müssen in allen Hundezonen und Hundeauslaufplätzen einen Maulkorb tragen.

Wenn eine Hundezone sich in einer Parkanlage mit Hundeverbot befinden, ist der Zugang mit Hunden zur Hundezonen oder zum Hundauslaufplatz erlaubt.

Hier findet man alle Hundezonen und Hundeauslaufplätze in Wien.

5. Kupierte Ohren oder Rute

In Österreich ist das Kupieren von Ihren und Rute seit 2005 durch das Tierschutzgesetz verboten. Ausnahmen gelten nur bei medizinischer Notwendig.

Das Ausstellen, der Import, der Erwerb, die Vermittlung und die Weitergabe von kupierten Hunden, die nach dem 1. Jänner 2008 geboren wurden, sind ebenfalls verboten. 

Dadurch ist es auch verboten kupierte Hunde aus dem Ausland zu übernehmen! Eine legale Übernahme ist nur aus österreichischen Tierheimen mit Kupierbescheinigung möglich.

6. Weitere Regelungen

Hier wollen wir noch weitere wichtige Gesetze kurz erwähnen:

  • Hundekot muss von der/dem Hundehalter:in entfernt werden.
  • Die Haltung muss so sein, dass andere Menschen nicht gefährdet oder unzumutbar belästigt werden und fremdes Eigentum darf nicht beschädigt werden.
  • Es ist verboten Hunde auszusetzen oder zurückzulassen.
  • Hunde brauchen mindestens einmal täglich Auslauf, der dem Bewegungsbedürfnis des Hundes entsprechen muss.
  • Hunde müssen mehrmals täglich ausreichend Sozialkontakt zu Menschen haben.
  • Hunde müssen jederzeit Wasser zur Verfügung haben.
  • Hunde müssen mit geeignetem Futter versorgt werden.
  • Die Zucht und / oder Ausbildung von Hunden zum Zweck der Steigerung der Aggressivität ist verboten.
  • Nach einem Beißvorfall können zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen verhängt werden wie beispielsweise ständige Leinen- sowie Maulkorbpflicht, die Absolvierung des behördlichen Hundeführscheins, die Absolvierung von Trainingseinheiten bei einem/r tierschutzqualifiziertem/n Hundetrainer:in sowie auch die Abnahme bei Nichteinhaltung.